Im Falle von einem Beamtendarlehen, sofern Sie das Darlehen ausgezahlt bekommen, wird gleichzeitig auch eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen.
Die Kapitallebensversicherung wird in gleicher Höhe wie das Darlehen abgeschlossen und am Ende der Laufzeit durch diese getilgt.
Darüber hinaus erhalten Sie die Überschussbeteiligung am Ende der Laufzeit auch ausgezahlt. Da die Finanzierung über eine Kapitallebensversicherung geschiet, ist im Todesfall, die Familie des Kreditnehmers vor der Rückzahlung des Kredites abgesichert.
Eine weitere gute Eigenschaft von einem Beamtendarlehen ist, dass der Zinssatz über die ganze Laufzeit festgeschrieben ist.
Darlehenshöhe und Laufzeit
Was die Darlehenshöhe angeht, bestimmen Sie diese selbst und zwar zwischen 5.000 und 75.000 Euro. Jedoch ist die maximale Darlehenshöhe von Ihren Dienstbezügen abhängig.
Ihre gesammte Darlehenssumme darf maximal das 20-fache Ihres monatlichen Einkommens betragen. Nachdem die monatlichen Fixkosten und monatlichen Raten für das Darlehen abgezogen wurden, muss Ihnen noch folgende Summe zur Verfügung stehen: für Verheiratete 750 Euro, für Ledige 600 Euro und ausser dem noch 240 Euro pro Kind.
Die Laufzeit wählen Sie auch frei über 12 oder 20 Jahre. Teiltilgungen sind jederzeit ab 2.500 Euro möglich. Wenn Sie Teiltilgungen leisten bleiben Prämie für die Lebensversicherung und Versicherungssumme gleich, nur der Zinsaufwand sinkt damit. Die Auszahlung aus Ihrer Kapitallebensversicherung erhöht sich um die Summe, die Sie vorher getilgt haben.
Ein Beamtendarlehen können Sie jederzeit vorzeitig kündigen, dabei müssen Sie nur darauf achten, dass eine Kündigung die vor den 12 Jahren abgelaufen ist, steuerliche Nachteile hat, da die Zinsträge aus Ihrer Lebensversicherung steuerpflichtig werden.
Grundkriterien zur Gewährung
Es gibt einige Grundkriterien zur Gewährung eines Beamtendarlehens. Ausgenommen Hypoteken, müssen bestehende Darlehensverpflichtungen abgelöst werden.