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Beamtendarlehen
Beamtendarlehen werden in der Regel über eine Kapitallebensversicherung abgesichert. Die Kapitallebensversicherung wird in gleicher Höhe wie das Darlehen abgeschlossen und am Ende der Laufzeit das Darlehen durch die Versicherung getilgt.

Darüber hinaus erhalten Sie die Überschussbeteiligung am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Da die Finanzierung über eine Kapitallebensversicherung geregelt wird, ist im Todesfall die Familie des Kreditnehmers vor der Rückzahlung des Kredites abgesichert.
  • Eine weitere gute Eigenschaft eines Beamtendarlehens ist, dass der Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgeschrieben ist.
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Darlehenshöhe und Laufzeit
  • Die Darlehenshöhe wird von Ihnen selbst bestimmt. In der Regel beträgt ein Beamtendarlehen zwischen 5.000 und 75.000 Euro. Die maximale Darlehenshöhe ist jedoch von Ihren Dienstbezügen abhängig.

    Die gesamte Darlehenssumme darf maximal das 20-fache Ihres monatlichen Einkommens betragen. Nachdem die monatlichen Fixkosten und monatliche Raten für das Darlehen abgezogen wurden, müssen Ihnen noch folgende Summen zur Verfügung stehen: für Verheiratete 750 Euro, für Ledige 600 Euro und 240 Euro pro Kind.

    Die Laufzeit wählen Sie frei über 12 oder 20 Jahre. Teiltilgungen sind jederzeit ab 2.500 Euro möglich. Wenn Sie Teiltilgungen leisten bleiben Prämie für die Lebensversicherung und Versicherungssumme gleich, nur der Zinsaufwand sinkt damit. Die Auszahlung aus Ihrer Kapitallebensversicherung erhöht sich um die Summe, die Sie vorher getilgt haben.

    Ein Beamtendarlehen können Sie jederzeit vorzeitig kündigen, dabei müssen Sie nur darauf achten, dass eine Kündigung die vor 12 Jahre abgelaufen ist, steuerliche Nachteile hat, da dann die Zinserträge aus Ihrer Lebensversicherung steuerpflichtig werden.
Grundkriterien zur Gewährung
  • Es gibt einige Grundkriterien zur Gewährung eines Beamtendarlehens. Bereits bestehende Darlehensverpflichtungen müssen abgelöst werden (Hypotheken ausgenommen)
  • Sie als Darlehensnehmer dürfen bei Antragstellung das 53.
  • Lebensjahr nicht überschritten haben und die Laufzeit sollte das 75. Lebensjahr nicht überschreiten.

Um ein Beamtendarlehen zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen zur Darlehensprüfung einreichen:

  • für Ledige ist die letzte Gehaltsabrechnung und für Verheiratete, die letzte Gehaltsabrechnung beider Ehepartner einzureichen.
  • Außerdem brauchen Sie noch eine Kopie Ihrer Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit bzw.

Nachweis über die Unkündbarkeit als Angestellter im öffentlichen Dienst.

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